Zu Beginn wird eine sogenannte Erstanamnese erhoben, dabei wird die Krankengeschichte des Patienten, die aktuellen Beschwerden, Unfälle, Operationen, Medikamenteneinnahme, familiäre Krankheiten und seine Einflüsse aus der Umwelt und Lebensgewohnheiten besprochen. Darauf folgt die körperliche Untersuchung, um einen kompletten Befund erheben zu können. Anschließend wird ein individuelles Therapiekonzept besprochen. Insgesamt dauert die Erstaufnahme ca. 1,5 Stunden. Folgebehandlungen dauern i. d. R. 60 Minuten.
Behandlungskosten
Die Behandlungen werden nach Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) abgerechnet. Private Krankenkassen erstatten ganz oder teilweise die Kosten: Gesetzlich krankenversicherte Patienten können mit Privatrezept vom Arzt möglicherweise Anteile erstattet bekommen. S. u.
Bei Privatzahlern liegt der Behandlungssatz bei 130 € / 90 Min Ersttermin, 85 € / 60 Min Folgeterminen. Kartenzahlung und Barzahlung möglich.
Osteopathie als Kassenleistung gesetzlich Krankenversicherter
Manche GK-Versicherte haben die Möglichkeit, sich osteopathische Behandlungen erstatten zu lassen.
I. d. R. müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- die osteopathische Behandlung wird durch einen Arzt mit einem Privatrezept veranlasst (osteopathische Behandlung)
- die Behandlung wird qualitätsgesichert von einem Leistungserbringer durchgeführt, der Mitglied eines Berufsverbandes der Osteopathen ist oder eine osteopathische Ausbildung absolviert hat, die zum Beitritt in einen Osteopathieverband berechtigt.
Nicht alle GK-Versicherungen beteiligen sich an den Kosten.
Ob Ihre Krankenkasse sich an der Kostenerstattung beteiligt, erfragen Sie vor Behandlungsbeginn bei Ihrem Krankenversicherer.
Abrechnung
Die Rechnung für Ihre osteopathische Behandlung bezahlen Sie zunächst selbst direkt im Anschluss der Behandlung . Diese können Sie zusammen mit der ärztlichen Bescheinigung im Original bei Ihrer Krankenversicherung einreichen. Die Versicherung überweist dann den Erstattungsbetrag auf das von Ihnen angegebene Konto.